Für viele Personen mit wenig Erfahrung mit Rechtsanwälten, stellt die Angst vor dem rechtsanwaltlichen Honorar ein Hemmnis dar, einen Rechtsanwalt zu kontaktieren.
Wir können Sie beruhigen: Wir klären unsere Mandanten stets vorab über die Varianten, mögliche Risiken und Kosten auf und stehen zu vollständiger Kostentransparenz.
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, das Rechtsanwaltshonorar zu vereinbaren:
Gesetzlicher Tarif:
Hierbei richten sich die Bestimmungen nach den gesetzlich vorgeschrieben Tarifen der Allgemeinen Honorarkriterien der Rechtsanwälte (AHK), nach dem Rechtsanwaltstarifgesetz (RATG) oder unter Umständen nach dem Notariatstarifgesetz.
Dabei wird das Honorar grundsätzlich nach Einzelleistungen abgerechnet, was unter Umständen recht komplex ist und sich die Höhe der einzelnen Honorarposten nach der Bemessungsgrundlage („Streitwert“) der Angelegenheit richtet.
Grundsätzlich gilt, dass wenn keine gesonderte Vereinbarung getroffen wird nach Tarif abgerechnet wird. Gleiches gilt, beim Kostenzuspruch in Gerichtsverfahren. Gerichte sprechen der siegreichen Prozesspartei die Kosten nach Tarif zu.
Stundenhonorar:
Hier richtet sich das Honorar nach tatsächlichem Zeitaufwand des Rechtsanwalts. Die Höhe, als auch Grenzen bzw Warnpflichten (bei Erreichung eines gewissen Zeitkontingents) können gesondert vereinbart werden.
Wir stehen hierbei natürlich für vollste Transparenz und geben unseren Mandanten jederzeit Einsicht in die bereits angelaufenen Kosten. Aufgrund unserer Spezialisierungen und effizienten Arbeitsweise verzeichnen wir nur die Zeitaufwände, die zur Erarbeitung und Lösung der Angelegenheit unserer Mandanten notwendig sind.
Pauschalhonorar:
Bei Angelegenheiten, bei denen der Aufwand vorab abschätzbar ist, eignet sich die Vereinbarung eines Pauschalhonorars, bei denen der Mandant vorab weiß, was ihn erwartet.
Diese Abrechnungsmethode hat sich bewährt bei Liegenschaftskauf- und Schenkungsverträgen, Errichtung von Testamenten und Vorsorgevollmachten, Markeneintragungen und Gesellschaftsgründungen.
Erstgespräch:
Ein erstes Beratungsgespräch in unserer Kanzlei ist grundsätzlich kostenlos, wenn daraus ein Mandatsverhältnis resultiert. Sollte dies nicht erfolgen, verrechnen wir eine angemessene Beratungspauschale
Sollten Sie über einen Beratungsrechtsschutz verfügen und die Erstberatung einen angemessenen Zeitrahmen nicht überschreitet, rechnen wir die Erstberatung mit Ihrer Rechtsschutzversicherung ab.
Rechtsschutzversicherungen:
Wir arbeiten seit vielen Jahren regelmäßig mit allen in Österreich tätigen Rechtsschutzversicherungen zusammen.
Grundsätzlich gilt, dass bei Rechtsschutzversicherungen freie Anwaltswahl gilt und Sie nicht die Versicherung vorab fragen müssen, ehe Sie uns kontaktieren. Wir übernehmen dann für Sie die Kontaktaufnahme und Kostendeckungsanfrage bei der Versicherung.
Bei positiver Deckungszusage übernimmt die Rechsschutzversicherung die Kosten unserer Tätigkeit und trägt das Kostenrisiko bei Gerichtsverfahren. Sie übernimmt dabei sämtliche anfallenden gerichtlichen Kosten, wie Gerichtsgebühren und zB Sachverständigengebühren.