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Familienrecht, Scheidungen

Das Familienrecht betrifft den höchstpersönlichen Bereich. Von Eheangelegenheiten, über Obsorgefälle („Sorgerechtsfälle“) und Unterhaltsstreitigkeiten, bis hin zu Adoptionsangelegenheiten reicht dieses äußerst komplexe Rechtsgebiet.

In dieser sensiblen Materie ist unser oberstes Prinzip, neben strengster Vertraulichkeit und umfassender Beratung über sämtliche rechtliche Möglichkeiten, die Erarbeitung von zielführenden und möglichst kosteneffizienten Lösungen.

Bereits vor allfälligen späteren Streitigkeiten kann für den Fall der Fälle vorgesorgt werden, etwa mittels Ehepakten oder Ehevereinbarungen. Sollte es schließlich doch zu einer Trennung oder Scheidung kommen, so beraten wir Sie umfassend, um Ihnen zu Ihrem Recht zu verhelfen und vertreten Sie vor sämtlichen Gerichten und Behörden.

Unsere Leistungen:

  • Umfassende Beratung in allen familienrechtlichen Angelegenheiten
  • Errichtung von Eheverträgen und Ehepakten
  • Beratung und Begleitung bei einvernehmlichen Scheidungen, inklusive Errichtung von Scheidungs(folgen)vereinbarungen
  • Vertretung bei streitigen Scheidungen
  • Vertretung und Beratung in Obsorge-/Sorgerechtsangelegenheiten
  • Beratung und Vertretung in Unterhaltsstreitigkeiten (Ehegatten- und Kindesunterhalt)
  • Errichtung von Adoptionsverträgen
  • Vermögensnachfolge in der Familie

Ihre Ansprechpartner im Bereich des Familienrechts:

Mag. Martin Gürtler und Mag. Maximilian Fritz vertreten unsere Mandanten mit ihren hervorragenden Fachwissen in allen Bereichen des Familienrechts und haben sich durch ihre zielorientierte und professionelle Vorgehensweise im sensiblen Bereich des Familienrechts einen hervorragenden Ruf bei unseren Mandanten erarbeitet.