Die Übergabe von Liegenschaften und Immobilien, etwa in Form von Käufen und Schenkungen, gehören für uns zum Tagesgeschäft. Viele Personen kommen damit jedoch nur selten in Kontakt, etwa beim Erwerb eines Eigenheims.
Umso wichtiger ist es, umfangreich aufzuklären und für eine reibungslose und möglichst risikolose Durchführung der Immobilientransaktion zu sorgen.
Grundsätzlich gilt dabei: Wer zahlt, darf den Vertragserrichter auswählen. Dies bedeutet, wenn ein Käufer einer Liegenschaft die Transaktionskosten zu übernehmen hat, hat er das Recht, den Rechtsanwalt seiner Wahl zu bestimmen.
Wir verfügen über langjährige Erfahrung im Bereich des Immobilienrechts, sei es bei Übertragungen von Liegenschaften, Widmungsangelegenheiten, Baurechtsangelegenheiten, bei Rechtsfragen im Zusammenhang mit landwirtschaftlichen Grundstücken, Wegerechten, Dienstbarkeiten, usw.
Weiters beraten und vertreten wir sowohl Vermieter als auch Mieter.
Wir stehen für umfassende und exzellente Beratung sowie Kostentransparenz.
Unsere Leistungen:
Ihr Ansprechpartner im Bereich des Liegenschaftsrechts:
Mag. Martin Gürtler ist täglich für seine Mandanten in allen Bereichen des Immobilienrechts im Einsatz – mit fundierter Expertise und langjähriger Praxiserfahrung. Vereinbaren Sie gerne einen Termin für eine persönliche Beratung.
RechtsanwaltMag. Martin Gürtler