„Sie haben das Recht zu schweigen!“ – Dieses aus amerikanischen Filmen bekannte Zitat gilt grundsätzlich auch in Österreich. Kein Beschuldigter hat die Pflicht vor der Polizei oder anderen Strafverfolgungsbehörden sowie vor Gerichten auszusagen oder sich in irgendeiner Form zu belasten.
Um folgenschwere Fehler zu vermeiden, sollte daher möglichst bereits im strafrechtlichen Ermittlungsverfahren ein Rechtsbeistand beigezogen werden, um für den Falle einer strafgerichtlichen Anklage bessere Karten zu haben.
Wir unterstützen und verteidigen unsere Mandanten in sämtlichen Bereichen des Strafrechts, inklusive Verwaltungsstrafverfahren und Wirtschaftsstrafrecht, vom Ermittlungsverfahren bis zu einem allfälligen Gerichtsverfahren.
Weiters stehen wir Opfern von Straftaten als Opfer- bzw Privatbeteiligtenvertreter sowohl als juristische Berater, als auch zur Vertretung vor Gerichten und zur Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen zur Verfügung.
Unsere Leistungen:
Ihre Ansprechpartner im Bereich des Strafrechts:
Mag. Marin Gürtler ist Experte im Bereich des Strafrechts, sowohl als Strafverteidiger, als auch als Opfervertreter, und hat sich insbesondere im Vorverfahren, also der Vertretung bei Polizeieinvernahmen und sonstigen Behörden, einen Namen bei unseren Mandanten gemacht.
Angelegeneheiten des Verwaltungsstrafrechts werden von unserem Experten Dr. Johann Meier em. und Wirtschaftsstrafsachen von Mag. Thomas Meier bearbeitet, die sich auf diese Strafrechts gebiete spezialisiert haben und langjährige Erfahrung darin haben.
RechtsanwaltMag. Martin Gürtler
RechtsanwaltMag. Thomas Meier
RechtsanwaltsanwärterMag. Maximilian Fritz